Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die Website https://xeia.de.
Rechtlicher Hintergrund
Als privates Unternehmen unterliegt xeia.de nicht der Verpflichtung zur Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung nach der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) oder der EU-Richtlinie 2016/2102.
Dennoch ist es uns ein wichtiges Anliegen, unsere Inhalte so zugänglich wie möglich zu gestalten. Die folgende Erklärung wurde im Interesse unserer Kundinnen und Kunden freiwillig erstellt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nach unserem Kenntnisstand in weiten Teilen mit den Anforderungen der BITV 2.0 vereinbar.
Einzelne Inhalte können dennoch nicht vollständig barrierefrei sein. Wir arbeiten fortlaufend daran, die Zugänglichkeit zu verbessern.
Erstellungsdatum der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 07.06.2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Falls Sie auf Barrieren stoßen oder Verbesserungsvorschläge haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
- E-Mail: info@xeia.de
Durchsetzungsverfahren
Da xeia.de nicht unter die gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit fällt, besteht keine formale Möglichkeit zur Durchführung eines Durchsetzungsverfahrens. Dennoch bemühen wir uns im Sinne unserer Besucherinnen und Besucher um eine kontinuierliche Optimierung der Zugänglichkeit.